Dienstleistungen

 
 
  • Berufliche Vorsorge

  • Krankenkasse

 
  • Rechtsberatung

  • Sachversicherung

 
  • Berufliche Vorsorge
    Die zweite Säule hat die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule soll ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes erreicht werden. Daneben versichert die zweite Säule die Risiken Tod und Invalidität. Erfahrungen haben leider gezeigt, dass der Prozentsatz von 60% in vielen Fällen zu tief ist, um den gewohnten Lebensstandard wirklich aufrecht zu erhalten. Daher nimmt die dritte Säule eine immer wichtigere Rolle in der Planung und Absicherung der finanziellen Zukunft ein.
  • Krankenkasse
    Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers, was heute bei den vielen Anbietern eher abschreckt statt motiviert, die eigene Versicherungsleistungen auf das Preis-Leistungsverhältnis zu überprüfen. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe ab!
     

  • Rechtsberatung
    Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt, ist die zweite Säule in unserem Sozialsystem und seit dem Jahre 1985 in der Schweiz in Kraft. Sie basiert auf dem BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) und ist für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch.
     

  • Sachversicherung
    Generell deckt die Sachversicherung Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen (Immobilien, Waren, usw.) entstehen. Zu wichtigsten und bekanntesten privaten Sachversicherungen zählen die private Haftpflicht-, Hausrats, Fahrzeug – sowie Gebäudeversicherung.

 

KRANKENKASSEN

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VERSICHERUNGEN

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